Soziale Services

Hier finden Sie wichtige Informationen für LH-Pensionäre

Zuständiger Personaldienst für LH-Ruheständler und Hinterbliebene

Laden Sie sich gerne dieses PDF mit allen Informationen herunter. Dann können Sie es bequem auf Ihrem Drucker ausdrucken und haben es für weitere Informationen zur Hand.

Informationen für den Todesfall

Hier finden Angehörige wichtige Kontaktadressen und Telefonnummern, wo sie sich hin wenden können.

Am besten, Sie füllen dieses Formular noch zu Lebzeiten aus, dann haben es Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod wesentlich einfacher, die richtigen Schritte einzuleiten.

Wichtig: In der Regel laufen hier enge zeitliche Fristen!

Ausweis für LH-Pensionierte

Sie können einmalig einen neuen, mit einem „R“ gekennzeichneten gelben Ausweis erhalten. Dabei handelt es sich um einen Sichtausweis ohne Chipfunktionalität. Den R-Ausweis können Sie auf Verlangen zur etwaigen Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Airliner („Corporate Benefits“, z.B. in Hotels oder in der Ringeltaube) vorlegen. Auf den möglichen Erhalt einer solchen Vergünstigung hat Lufthansa keinen Einfluss.


Für ID-Flüge wird der Ausweis nicht mehr benötigt. Stattdessen weisen sich ID-Fluggäste im Rahmen der Identitätskontrolle mit einem Personalausweis oder Reisepass aus.

Nutzung der LH Kantinen

Die Lufthansa Kantinen können von LH-Pensionären weiterhin genutzt werden. Es gelten die Konditionen für Gäste. Es kann nur noch bargeldlos bezahlt werden (z.B. EC-Karte, Kreditkarte, ApplePay).

Zutritt zum Lufthansa Betriebsgelände

Aufgrundder Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes bedarf der automatische Zugang über die Drehkreuze auf das Betriebsgelände einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUP). Diese entfällt bei Mitarbeitern im Ruhestand, so dass Ihr Zugang nicht mehr automatisch über die Drehkreuze, sondern nur über den Besucherempfang erfolgen kann. Die Anzahl der Besuche ist für Personen ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auf 20 Zutritte pro Jahr limitiert. Die vorgenannten Informationen gelten nur für Bereiche, die nicht zum Sicherheitsbereich eines Flughafens gehören. Ein Zutritt zu den Sicherheitsbereichen ist für LH-Pensionäre nicht möglich.

„Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten, aber es gibt keine alten, kühnen Piloten.“

André Kostolany